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BVerfG, 28.03.2014 - 1 BvR 795/14 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG München - 312 Js 32070/04
- AG München, 09.12.2009 - 1124 Ls 312 Js 32070/04
- VG München, 16.11.2010 - M 16 K 10.3784
- VGH Bayern, 18.10.2011 - 21 BV 11.55
- AG Dachau, 03.05.2012 - 2 Ls 70 Js 7955/12
- LG München II, 24.07.2012 - 1 Qs 19/12
- BVerwG, 10.12.2012 - 3 B 4.12
- BVerfG, 25.09.2013 - 2 BvR 2201/12
- BVerwG, 13.02.2014 - 3 B 68.13
- BVerfG, 28.03.2014 - 1 BvR 795/14
Wird zitiert von ... (3)
- OVG Niedersachsen, 23.07.2014 - 8 LA 142/13
Widerruf der Approbation als Arzt tatsächlich nicht erbrachter abgerechneter …
Sie sind regelmäßig ohne Weiteres geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand des Zahnarztes nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 10; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28.3.2014 - 1 BvR 795/14 - nicht zur Entscheidung angenommen). - OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; …
Sie sind regelmäßig ohne Weiteres geeignet, das Vertrauen der Öffentlichkeit in den Berufsstand des Zahnarztes nachhaltig zu erschüttern, bliebe das Verhalten für den Fortbestand der Approbation folgenlos (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.2.2014, a.a.O., Rn. 10 m.w.N; die gegen diese Entscheidung erhobene Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 28.3.2014 - 1 BvR 795/14 - nicht zur Entscheidung angenommen). - VGH Bayern, 27.11.2015 - 21 CE 15.2183
Wiedererteilung der Approbation- Überprüfung der Würdigeit zur Ausübung des …
Die dagegen erhobenen Rechtsmittel des Antragstellers waren erfolglos, wobei tragend auf den Gesichtspunkt der Unwürdigkeit abgestellt wurde (klageabweisendes Urteil des Verwaltungsgerichts vom 16.11.2010 Az.: M 16 K 10.3784, die Berufung zurückweisendes Urteil des Senats vom 19.10.2011 Az.: 21 BV 11.55, die Nichtzulassungsbeschwerde zurückweisender Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.2.2014 Az.: 3 B 68.13 und die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung annehmender Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.3.2014 Az.: 1 BvR 795/14).